Software-Lizenzvertrag der mydata GmbH
Die
Nutzung der Software mysamples wird durch diesen Nutzungsvertrag geregelt. Für
diesen gelten die in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Vertragsbedingungen.
Mit der Installation der Software werden die zum Zeitpunkt der Installation aktuellen Vertragsbedingungen anerkannt.
Nutzungsvertrag für mysamples Software
Dieser Nutzungsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der mydata GmbH.
Der Vertrag gilt für die Software und ausgelieferte sowie online zur Verfügung gestellte Dokumentationen in schriftlicher wie digitaler Form. Der komplette Lieferumfang wird im folgenden Dokument als "Software" bezeichnet.
Dieser Nutzungsvertrag berechtigt den Nutzer zur Installation und Nutzung dieser Software auf einem Rechner. Durch die Installation, Kopie oder anderweitige Nutzung der Software erkennt der Nutzer alle Bedingungen dieses Nutzungsvertrages an.
Nutzungsbeschränkungen
zeitliche Beschränkung
Die Nutzung der Software mysamples kann zeitlich beschränkt werden. Der Anwender ist für die Sicherung seiner Daten zur weiteren Nutzung selbst verantwortlich.
Verbot von Reverse-Engineering-Techniken
Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Programmcode der Software zu ändern, zu dekompilieren oder nicht bestimmungsgemäß zu nutzen.
Vermietung
Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
Software Änderung und Erweiterung
Die mydata GmbH behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Ihre Software hinsichtlich Struktur und Inhalt zu erweitern und/oder zu ändern. Die Nachlieferung eines mit der von diesem Nutzungsvertrag erfassten Software identischen Produkts wird daher nicht gewährleistet.
Verwendungszweck
Die mydata GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software dem Verwendungszweck des Nutzers genügt und mit anderen, von dem Nutzer verwendeten Programmen kompatibel ist.
Haftungseinschränkung
Die mydata GmbH haftet bei Schadens- oder
Aufwendungsersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen. Die mydata GmbH haftet weiterhin für die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, soweit Garantien übernommen wurden.
Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust ist auf die typischen Wiederherstellungskosten beschränkt, welche bei regelmäßiger Anlage von Sicherungskopien entstehen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzhaftung ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Insbesondere haftet die mydata GmbH nicht für
Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind. Der Nutzer ist verpflichtet, die mydata GmbH
schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und
ungewöhnliche Schadenhöhen hinzuweisen. Der Nutzer trägt Sorge für eine Bestätigung dieser Risiken durch die mydata GmbH.
Mögliche Aufwendungsersatzansprüche des Nutzers sind auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der
Erfüllung des Vertrages hat beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung und der Ausschluss der mydata GmbH gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der mydata GmbH.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Urheberrecht
Die mydata GmbH behält das Urheberrecht an der Software und den zugeordneten Dokumenten. Eine Kopie und Weitergabe des Dokumentationsmaterials ist nicht gestattet.
Rechtswahl
Für alle Rechtsbeziehungen des Vertrags gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages in den anderen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung des Vertrags am nächsten kommt, indem er die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ersetzt. Diese Bestimmungen gelten gleichlautend für mögliche Lücken im Vertrag.